Welche Unterstützung bietet Wayve an, für wen passt sie und wie kommt eine Anfrage zustande? Diese Seite ordnet die Angebote ein und zeigt den Weg zur Platzanfrage, ohne Formular und ohne dass Sie hier Daten eingeben.
Angeschubst ist ein Informationsprojekt der Wayve Jugendhilfe GmbH. Wayve ist der Träger, der die hier beschriebenen Hilfen erbringt. Es gibt keine Pakete und keine Preisstufen, sondern drei Bausteine, deren Passung immer im Einzelfall geprüft wird.
Stationäres Einzelsetting
Ein individueller Wohn- und Betreuungsrahmen für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren mit besonders hohem pädagogischem Bedarf. Ein Jugendlicher pro Wohneinheit, 1:1-Betreuung mit Nachtbereitschaft und fester Bezugsperson. Mögliche Rechtsgrundlage ist § 34 SGB VIII.
Eine intensive, an den Zielen des Jugendlichen ausgerichtete Begleitung nach § 35 SGB VIII. Bei Wayve ist sie Teil des beschriebenen Einzelsettings und kein getrenntes zweites Produkt.
Unterstützung direkt in der Schule, im Unterricht und in den Pausen, damit Teilhabe gelingt. Für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, nach individueller Prüfung durch den zuständigen Leistungsträger.
Die Tabelle stellt Rahmen, Ziel und die Fragen gegenüber, die vor einer Anfrage geklärt werden sollten. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Angebote von Wayve: Rahmen, Ziel und Prüffragen
Baustein
Rahmen
Ziel
Vorab zu klären
Stationäres Einzelsetting
Eigene Wohneinheit, Betreuung rund um die Uhr im Schichtsystem
Stabilität, Beziehung, Alltag, Schule und schrittweise Verselbstständigung
Hoher pädagogischer Bedarf? Kein vorrangiger Klinikbedarf? Passt die Region?
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Teil des Einzelsettings, eng an den Zielen im Hilfeplan
Soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung
Welche Rechtsgrundlage legt das Jugendamt fest?
Schulbegleitung
In der Schule, der junge Mensch wohnt weiter zu Hause
Teilhabe am Unterricht und mehr Selbstständigkeit im Schulalltag
Liegt eine (drohende) Behinderung vor? Welcher Leistungsträger ist zuständig?
Welcher Baustein passt, ist nicht immer auf anhieb klar. Schulbegleitung und Unterbringung sind unterschiedliche Bausteine. Nicht jede schulische Schwierigkeit begründet einen Anspruch auf Schulbegleitung, und Fehlzeiten allein sind kein Grund für ein stationäres Setting. Wie sich Schulprobleme sinnvoll sortieren lassen beschreibt der Ratgeber zur Schulverweigerung.
Orientierung: Welcher Baustein kommt in Frage?
Der junge Mensch kann zu Hause wohnen bleiben, braucht aber wegen einer Beeinträchtigung Unterstützung im Unterricht: Dann lohnt es sich, eine Schulbegleitung prüfen zu lassen.
Es gibt Schwierigkeiten zu Hause und in der Schule, die Familie trägt aber noch: Dann sind oft zuerst ambulante Hilfen über das Jugendamt der passende Weg, die Wayve nicht anbietet.
Gruppenangebote haben wiederholt nicht gepasst, ein Leben zu Hause ist im Moment nicht möglich und der Bedarf an Einzelbegleitung ist hoch: Dann kann das Einzelsetting geprüft werden.
Eine klinische Behandlung steht im Vordergrund: Dann geht die medizinische Versorgung vor, ein pädagogisches Setting kann später ein Thema sein.
Die Rolle des Jugendamts
Hilfen zur Erziehung werden nicht direkt beim Träger gebucht. Das zuständige Jugendamt prüft den Bedarf, plant die Hilfe gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und dem jungen Menschen und entscheidet über Bewilligung und Finanzierung. Für das Einzelsetting stellt deshalb in der Regel das Jugendamt die Platzanfrage bei Wayve.
Bei der Schulbegleitung ist es etwas anders. Liegt eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung vor, ist über § 35a SGB VIII das Jugendamt zuständig. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zuständig. Ob und in welchem Umfang eine Hilfe bewilligt und bezahlt wird, entscheidet immer der zuständige Leistungsträger im Einzelfall. Eine pauschale Kostenübernahme gibt es nicht. Wie Zuständigkeiten in der Jugendhilfe allgemein geregelt sind, erklärt der Ratgeber Jugendhilfe einfach verstehen. Was Teilhabe in diesem Zusammenhang bedeutet, steht im Glossar unter Teilhabe.
Regionaler Rahmen
Das stationäre Einzelsetting findet im Raum Bonn und Ahrweiler statt, an der Grenze von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Anfragen sind aus ganz Deutschland möglich. Wer aufgenommen wird lebt in der Region, die Zuständigkeit bleibt in der Regel beim Jugendamt am Wohnort der Eltern. Die Schulbegleitung erbringt Wayve in Bonn und Umgebung, direkt vor ort an der Schule des Kindes oder Jugendlichen. Was die Unterbringung in der Region für Schule, Familie und Hilfeplanung bedeutet, steht auf der Seite Jugendhilfe in Bonn und Ahrweiler.
So kommt eine Anfrage zustande
Der Ablauf ist eine Orientierung. Im Einzelfall können Schritte zusammenfallen oder mehr Zeit brauchen.
Anfrage an Wayve
Das Jugendamt, bei der Schulbegleitung oft auch die Familie, meldet sich telefonisch oder per E-Mail bei Wayve. Die Kontaktseite von Wayve nennt beide Wege.
Prüfung der Situation
Wayve prüft, ob der Baustein zum Bedarf passen kann, und fragt nach, was für die Einschätzung noch fehlt.
Fachliche Abstimmung
Im Gespräch mit der fallführenden Fachkraft werden Ziele, Risiken und offene Fragen besprochen.
Kennenlernen
Wenn möglich lernen sich der junge Mensch und die künftigen Begleitpersonen vorher kennen.
Entscheidung und Organisation
Erst nach dieser Prüfung wird entschieden und gemeinsam mit dem Leistungsträger organisiert, wie und wann die Hilfe beginnt.
Eine konkrete Aufnahme ohne Einzelfallprüfung wird nicht versprochen. Ausführliche Hinweise zur Vorbereitung eines Fachgesprächs stehen auf der Seite Platzanfragen für Jugendämter.
Bereit für den nächsten Schritt?
Stellen Sie Ihre Anfrage über die Kontaktseite von Wayve oder rufen Sie an. Auf Angeschubst müssen Sie dafür keine Daten eingeben.
Wenn Sie als Eltern überlegen, ob ein Angebot von Wayve passen könnte ist für das Einzelsetting meist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Dort wird der Bedarf besprochen und geprüft, welche Hilfe in Frage kommt. Sie haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht: Sie können Wünsche zu Art und Anbieter der Hilfe äußern, denen das Jugendamt folgen soll, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind (§ 5 SGB VIII).
Auch wenn Ihr Kind nicht mehr zu hause lebt, bleiben Sie wichtig. Kontakte und Gespräche werden im Hilfeplan vereinbart, und Sie haben einen eigenen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Bei Fragen zur Schulbegleitung im besonderen können Sie sich direkt an Wayve wenden. Mehr über den Träger erfahren Sie auf der Website der Wayve Jugendhilfe GmbH, öffnet einen neuen Tab.
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist kein Preisrechner und kein Antragsformular. Es gibt hier keine Dateiübertragung und keine Fallabfrage. Persönliche Angaben, Diagnosen oder Unterlagen gehören nicht auf eine Website, sondern werden nach Absprache mit Wayve auf einem sicheren Weg übermittelt. Über freie Plätze, Kosten oder Wartezeiten macht Angeschubst keine Angaben, weil sie sich nur im konkreten Fall klären lassen. Ob zur zeit ein Platz frei ist, lässt sich nur im Gespräch mit Wayve klären.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu Angeboten und Anfrage
Gibt es feste Pakete oder Preise?
Nein. Jede Hilfe wird individuell geplant, und die Finanzierung läuft über den zuständigen Leistungsträger. Fragen zu Entgelten und Vereinbarungen klärt das Jugendamt direkt mit Wayve.
Ist die Einzelbetreuung nach § 35 ein eigenes Angebot?
Bei Wayve ist die intensive Einzelbetreuung Teil des stationären Einzelsettings. Welche Rechtsgrundlage im Einzelfall gilt, legt das Jugendamt fest.
Wer kann eine Platzanfrage stellen?
Für das Einzelsetting in der Regel das zuständige Jugendamt. Eltern und Jugendliche können sich vorab informieren und das Jugendamt auf das Angebot ansprechen. Bei der Schulbegleitung kommt der erste Kontakt oft auch von der Familie.
Bekommt jedes Kind mit Schulproblemen eine Schulbegleitung?
Nein. Schulbegleitung setzt eine Behinderung oder drohende Behinderung voraus, und der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Was passiert nach der Anfrage?
Wayve prüft, ob der Baustein passen kann, stimmt sich mit den Beteiligten ab und ermöglicht wenn möglich ein Kennenlernen. Eine Zusage gibt es erst nach dieser gemeinsamen Prüfung.