Ratgeber Grundlagen

Jugendhilfe einfach verstehen

Wer hilft, wenn es in einer Familie oder im Leben eines jungen Menschen gerade nicht rund läuft? Dieser Ratgeber erklärt Jugendhilfe einfach und ohne Fachchinesisch, damit Sie Angebote, Zuständigkeiten und die nächsten Schritte besser verstehen.

Ein Jugendlicher und ein Betreuer sprechen an einem Tisch miteinander

Was Jugendhilfe umfasst

Kinder- und Jugendhilfe ist der Oberbegriff für alle Leistungen, mit denen Städte, Landkreise und freie Organisationen junge Menschen und Familien unterstützen. Die rechtliche Grundlage ist das Achte Buch des Sozialgesetzbuchs, kurz SGB VIII. Schon der erste Paragraph beschreibt den Anspruch: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Viele denken bei Jugendhilfe zuerst an ein Heim. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Zur Jugendhilfe gehören auch der Jugendtreff um die Ecke, die Schulsozialarbeit, Kitas, Familienbildung und Beratungsstellen. Erst wenn diese allgemeinen Angebote nicht ausreichen kommen gezieltere Hilfen ins Spiel. Und auch dann findet die Unterstützung oft in der Familie und im gewohnten Umfeld statt.

Allgemeine Angebote und Hilfen zur Erziehung

Es hilft, zwei Ebenen zu unterscheiden. Die erste Ebene sind offene Angebote. Sie stehen allen jungen Menschen und Familien zur Verfügung, meist ohne Antrag und ohne Prüfung: Jugendzentren, Freizeitangebote, Schulsozialarbeit oder Kurse für Eltern.

Die zweite Ebene sind die Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Einen Anspruch darauf haben die Personensorgeberechtigten, in der Regel also die Eltern, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Das ist kein Vorwurf. Gemeint ist: Die Familie braucht im Moment mehr Unterstützung, als sie allein aufbringen kann, etwa wegen Krankheit, Trennung oder dauerhafter Konflikte.

Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Das Gesetz nennt typische Formen, die Liste ist aber nicht abschließend, und verschiedene Hilfen dürfen kombiniert werden. Eine kurze Erklärung steht im Glossar unter Hilfen zur Erziehung.

Jugendamt und Träger: wer was macht

In der Jugendhilfe arbeiten zwei Seiten zusammen. Das Jugendamt ist der öffentliche Träger. Es gehört zur Stadt oder zum Landkreis, berät Familien, prüft den Bedarf, entscheidet über eine Hilfe und übernimmt in der Regel die Kosten. Der zuständige Bereich heißt oft Allgemeiner Sozialer Dienst, kurz ASD.

Die Hilfe selbst leisten meistens freie Träger. Das können Wohlfahrtsverbände, Vereine oder Unternehmen sein, die bestimmte Angebote machen, etwa eine ambulante Familienhilfe, eine Wohngruppe oder ein Einzelsetting. Angeschubst ist ein Informationsprojekt der Wayve Jugendhilfe GmbH, und Wayve ist einer dieser Anbieter.

Familien haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfe äußern. Diesen Wünschen soll entsprochen werden, solange sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind (§ 5 SGB VIII).

Welches Jugendamt zuständig ist, hängt meist vom Wohnort der Eltern ab. Leben Eltern getrennt oder ist ein Kind schon woanders untergebracht kann das kompliziert werden. Im großen und ganzen gilt: Ein Anruf beim Jugendamt vor Ort ist nie falsch, denn dort wird die Zuständigkeit geklärt.

Hilfeformen im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die bekanntesten Formen grob ein. Sie dient der Orientierung und ist keine Liste der Angebote von Wayve. Wayve konzentriert sich auf ein stationäres Einzelsetting für Jugendliche und auf Schulbegleitung.

Hilfen zur Erziehung: Form, Rahmen und Zweck (Einordnung)
FormTypischer RahmenWofür sie gedacht ist
Erziehungsberatung (§ 28)Gespräche in einer Beratungsstelle, meist ohne Antrag zugänglichFragen klären, Konflikte entschärfen, Familie stärken
Ambulante Hilfen (§§ 29 bis 31)Stundenweise, in der Familie oder im Alltag des jungen MenschenUnterstützung im gewohnten Umfeld, etwa durch Erziehungsbeistand oder Familienhilfe
Teilstationäre Hilfe (§ 32)Tagsüber in einer Tagesgruppe, abends zu HauseFörderung und Struktur, die Familie bleibt Lebensort
Vollzeitpflege (§ 33)Leben in einer PflegefamilieEin familiärer Lebensort auf Zeit oder auf Dauer
Stationäre Hilfe (§ 34)Leben in einer Einrichtung oder betreuten Wohnform, Tag und NachtEin neuer Lebensort mit pädagogischer Begleitung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)Sehr individuell, je nach Fall mit oder ohne WohnenEnge Begleitung bei besonders hohem Unterstützungsbedarf

Welche Form passt, hängt nicht von einer Rangfolge ab. Eine stationäre Hilfe ist nicht die stärkere Variante einer ambulanten Hilfe, sondern ein anderer Rahmen für eine andere Situation. Was Wohnen außerhalb der Familie im Alltag bedeutet erklärt der Ratgeber zur stationären Jugendhilfe. Wie ein individuelles Setting mit sehr enger Begleitung aussieht, steht bei den einzelpädagogischen Maßnahmen. Wenn schon mehrere Hilfen nicht gepasst haben, hilft der Ratgeber zur Jugendhilfe nach Hilfeabbrüchen beim Sortieren.

Der Hilfeplan: gemeinsam planen

Bevor eine Hilfe beginnt, müssen Eltern und junger Mensch beraten und auf mögliche Folgen für die Entwicklung hingewiesen werden. So steht es in § 36 SGB VIII, und zwar ausdrücklich in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form. Ist eine Hilfe voraussichtlich für längere Zeit nötig, entscheiden mehrere Fachkräfte gemeinsam über die passende Hilfeart.

Das Ergebnis ist der Hilfeplan. Darin wird festgehalten, welcher Bedarf besteht, welche Hilfe gewährt wird und welche Leistungen notwendig sind. Erarbeitet wird er zusammen mit den Eltern und dem jungen Menschen. Führt ein Träger die Hilfe durch, ist er ebenfalls beteiligt.

Der Hilfeplan ist kein Papier, das einmal unterschrieben und dann abgeheftet wird. Er wird regelmäßig überprüft, meist in einem gemeinsamen Gespräch, damit alle auf dem laufenden bleiben. Dabei geht es um Fortschritte, Schwierigkeiten und neue Ziele. Mehr dazu im Glossar unter Hilfeplanung.

Mitreden und Rechte

Junge Menschen sind keine Zuschauer in ihrer eigenen Hilfe. Nach § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie dürfen sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung selbst an das Jugendamt wenden. Und sie haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis der Eltern, solange eine Mitteilung an die Eltern den Zweck der Beratung vereiteln würde.

Kommt es zu Konflikten mit dem Jugendamt oder einem Träger, gibt es Ombudsstellen. Sie beraten unabhängig, vermitteln und helfen, Streit zu klären (§ 9a SGB VIII). Was eine Ombudsstelle leisten kann und was nicht, steht im Glossar unter Ombudsstelle.

Der erste Schritt

Wer sich Sorgen macht muss nicht erst eine perfekte Begründung haben. Sie können beim Jugendamt anrufen, eine E-Mail schreiben oder einen Termin vereinbaren. Oft entsteht der Kontakt auch über Schule oder Beratungsstelle.

Ein Beratungsgespräch bedeutet nicht automatisch, dass eine Hilfe beginnt. Sie entscheiden mit, ob und welche Unterstützung Sie annehmen möchten. Nur wenn es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gibt, muss das Jugendamt von sich aus tätig werden.

Hilfreich ist es, sich im voraus ein paar Notizen zu machen: Was ist seit wann schwierig? Was wurde schon versucht? Wer unterstützt im Alltag? Und was wünscht sich der junge Mensch selbst? Es gibt dabei keine falschen Antworten. Des öfteren ergibt sich erst im Gespräch, welche Unterstützung wirklich passt.

Ein individuelles Setting im Blick?

Steht bereits im Raum, dass ein Jugendlicher eine sehr individuelle Betreuung braucht, finden Sie auf der Angebotsseite die Bausteine von Wayve und den Ablauf einer Anfrage.

Was dieser Ratgeber nicht leisten kann

Angeschubst erklärt Jugendhilfe einfach und allgemein. Jede Familie, jedes Jugendamt und jede Situation ist aber anders. Dieser Text ersetzt deshalb keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Die Gesetzestexte sind öffentlich zugänglich, zum Beispiel das SGB VIII bei gesetze-im-internet.de, öffnet einen neuen Tab.

Wenn Sie eine Entscheidung nicht nachvollziehen können, fragen Sie nach. Bleiben Zweifel, hilft eine Ombudsstelle mit einer unabhängigen Einschätzung.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Jugendhilfe

Muss ich zum Jugendamt, wenn ich Unterstützung möchte?

Nicht für jedes Angebot. Jugendzentren, Schulsozialarbeit oder Erziehungsberatung können Sie meist direkt nutzen. Für Hilfen zur Erziehung wie eine Familienhilfe oder eine Betreuung außerhalb der Familie ist das Jugendamt zuständig.

Was kostet eine Hilfe zur Erziehung?

Ambulante Hilfen sind für Familien in der Regel kostenfrei. Lebt ein junger Mensch außerhalb der Familie, können Eltern je nach Einkommen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Jugendliche selbst müssen aus ihrem eigenen Einkommen keinen Beitrag mehr leisten. Die genaue Berechnung erklärt das Jugendamt.

Wer entscheidet, welche Hilfe passt?

Das Jugendamt, aber nicht allein. Eltern und junger Mensch werden vorher beraten und an der Planung beteiligt. Bei längeren Hilfen entscheiden mehrere Fachkräfte gemeinsam.

Können sich Jugendliche selbst an das Jugendamt wenden?

Ja. Kinder und Jugendliche dürfen sich in allen Fragen der Erziehung und Entwicklung selbst an das Jugendamt wenden. Unter bestimmten Umständen auch ohne Wissen der Eltern.

Bedeutet Jugendhilfe, dass ein Kind die Familie verlassen muss?

Nein. Viele Hilfen finden in der Familie oder im gewohnten Umfeld statt. Ein Leben außerhalb der Familie kommt nur in Frage, wenn es dem jungen Menschen hilft, und wird gemeinsam geplant und regelmäßig überprüft.

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