Für Fachkräfte

Jugendhilfe und Platzanfragen für Jugendämter

Diese Seite richtet sich an Fachkräfte in Jugendämtern. Sie hilft einzuschätzen, ob das stationäre Einzelsetting von Wayve grundsätzlich passen kann, und Platzanfragen so vorzubereiten, dass das erste Fachgespräch weiterführt.

Das Angebot auf einen Blick

Angeschubst ist ein Informationsprojekt der Wayve Jugendhilfe GmbH. Wayve bietet für Jugendliche mit besonders hohem Unterstützungsbedarf ein stationäres Einzelsetting an. Die wichtigsten Eckdaten für Ihre Einschätzung:

Altersgruppe
Jugendliche von 14 bis 18 Jahren
Setting
Ein Jugendlicher pro Wohneinheit
Betreuung
1:1 durch staatlich anerkannte Fachkräfte im Schichtsystem, Nachtbereitschaft vor Ort, feste Bezugsperson
Rechtsgrundlage
§ 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35 SGB VIII
Unterbringung
Raum Bonn und Ahrweiler
Anfragen
Bundesweit möglich

Wie das Setting im Alltag aussieht, wie Bezugsbetreuung und Team zusammenwirken und wo die Grenzen liegen, beschreibt der Ratgeber zu einzelpädagogischen Maßnahmen ausführlich.

Für welche Jugendlichen das Setting gedacht ist

Angefragt wird das Einzelsetting meist für Jugendliche bei denen bisherige Hilfen nicht getragen haben. Häufig gab es mehrere Abbrüche, Ausschlüsse aus Gruppenangeboten oder einen Wechsel zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe. Gemeinsam ist vielen, dass Gruppen sie dauerhaft überfordern und sie eine verlässliche Beziehung brauchen, bevor andere Ziele erreichbar werden.

Für die Passung zählt weniger die Vorgeschichte als die Frage ob ein Jugendlicher von einem ruhigen, sehr individuellen Rahmen profitieren kann. Hinweise, welche Fragen nach mehreren Abbrüchen weiterhelfen, gibt der Ratgeber Jugendhilfe nach Hilfeabbrüchen.

Pädagogischer Bedarf oder Behandlungsbedarf

Das Einzelsetting ist ein pädagogisches Angebot. Viele Jugendliche, für die angefragt wird, sind zugleich in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung, und das kann gut zusammenpassen: Therapie und Medikation laufen ambulant weiter, das Team unterstützt bei Terminen und hält Kontakt zu den Behandelnden, soweit der Jugendliche und die Sorgeberechtigten zustimmen.

Nicht passend ist das Setting, wenn vorrangig eine stationäre psychiatrische Behandlung nötig ist, bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, die im pädagogischen Rahmen nicht sicher begleitet werden kann, oder bei dauerhaftem Bedarf an spezialisierter medizinischer Versorgung. Das Einzelsetting ist außerdem kein Ersatz für eine Inobhutnahme oder eine klinische Krisenintervention. Diese Abgrenzung schützt vor allem den Jugendlichen: Er soll im richtigen Rahmen ankommen und nicht am anfang einer Hilfe schon wieder an deren Grenzen stoßen.

Was im ersten Fachgespräch hilft

Je klarer das Bild ist desto besser lässt sich die Passung einschätzen. Für das erste Gespräch hilfreich sind Informationen zu diesen Themen:

  • Alter, aktuelle Lebens- und Wohnsituation und der Anlass der Anfrage
  • bisherige Hilfen und ihr Verlauf: was geholfen hat, was nicht und warum sie geendet haben
  • aktuelle Risiken, Krisen und bekannte Auslöser sowie Strategien, die sich bewährt haben
  • gesundheitliche Situation, soweit sie für den Alltag relevant ist, einschließlich laufender Behandlungen
  • Schule oder Ausbildung: Stand, Fehlzeiten, Perspektiven
  • Familie und wichtige Bezugspersonen, Sorgerecht und gegebenenfalls gerichtliche Regelungen
  • Ziele aus Sicht des Jugendamts, der Sorgeberechtigten und des Jugendlichen selbst
  • zeitlicher Rahmen und die Frage, wie der Jugendliche zu einem Wechsel steht

Auf dieser Website werden keine personenbezogenen Fallinformationen, Diagnosen oder Dokumente eingegeben, und es gibt kein Formular. Für eine erste Einschätzung reichen meist allgemeine Angaben ohne Namen. Sensible Unterlagen übermitteln Sie bitte erst, wenn Sie mit Wayve einen geeigneten, sicheren Weg dafür vereinbart haben.

So läuft eine Platzanfrage ab

Der Ablauf orientiert sich an der Darstellung von Wayve. Er dient der Orientierung, die Schritte können sich im Einzelfall überschneiden.

  1. Erster Kontakt

    Sie melden sich telefonisch oder über die Kontaktseite von Wayve mit ersten Angaben zu Alter, Situation, bisherigen Hilfen und Risiken.

  2. Vorprüfung

    Die Leitung prüft, ob das Setting grundsätzlich passen kann, und meldet sich mit einer ersten Einschätzung zurück.

  3. Fachliche Abstimmung

    Im Gespräch mit der fallführenden Fachkraft und gegebenenfalls weiteren Beteiligten werden offene Fragen geklärt.

  4. Kennenlernen

    Wenn möglich lernt der Jugendliche die Wohneinheit und seine künftige Bezugsperson vorab kennen.

  5. Entscheidung

    Leitung und Geschäftsführung entscheiden gemeinsam über die Aufnahme, abgestimmt mit dem Jugendamt.

  6. Aufnahme und Ankommen

    Der Start beginnt mit einer Phase des Ankommens und des Beziehungsaufbaus, bevor weitere Ziele in den Vordergrund rücken.

Eine Zusage gibt es erst nach dieser Prüfung. Über freie Kapazitäten, Fristen oder Entgelte macht diese Website keine Angaben. Solche Fragen klären Sie direkt mit Wayve.

Eine Platzanfrage vorbereiten

Sie haben einen Jugendlichen im Blick, für den ein Einzelsetting passen könnte? Melden Sie sich bei Wayve für ein erstes Fachgespräch.

Zusammenarbeit im Hilfeplan

Während der Hilfe ist die Bezugsperson Ihre erste Ansprechperson für den Alltag. Wayve nimmt an den Hilfeplangesprächen teil und legt regelmäßig Entwicklungsberichte vor, typischerweise halbjährlich. Ziele werden mit dem Jugendlichen formuliert und im rahmen der Hilfeplanung überprüft. Mehr dazu im Glossar unter Hilfeplanung.

Besondere Vorkommnisse, Krisen, Entweichungen oder Gefährdungslagen meldet Wayve unverzüglich. Zeichnet sich ab, dass eine Hilfe gefährdet ist informiert Wayve früh und schlägt Anpassungen vor, statt abzuwarten. Ein individueller Krisenplan wird zu beginn gemeinsam erstellt und fortgeschrieben.

Zum Schutz der Jugendlichen gehören ein Schutzkonzept, Beteiligungsverfahren und Beschwerdewege innerhalb und außerhalb der Einrichtung, wie sie § 45 SGB VIII für die Betriebserlaubnis voraussetzt. Was ein Schutzkonzept umfasst, erklärt das Glossar unter Schutzkonzept.

Auch die Eltern bleiben einbezogen. Bei Hilfen nach § 34 SGB VIII haben sie einen eigenen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung der Beziehung zu ihrem Kind (§ 37 SGB VIII). Wie Kontakte, Besuche und Gespräche mit den Eltern gestaltet werden, wird im Hilfeplan vereinbart und bei Bedarf angepasst. Der Jugendliche selbst wird an allen Schritten beteiligt, verständlich und seinem Entwicklungsstand entsprechend.

Übergänge früh planen

Ein Einzelsetting ist in der Regel ein Abschnitt und kein Dauerzustand. Wie es weitergeht, wird früh im Hilfeplan besprochen: Rückkehr in die Familie mit ambulanter Begleitung, ein Wechsel in eine weniger intensive Wohnform oder Schritte in die Selbstständigkeit. Steht der 18. Geburtstag bevor, gehört die Frage einer Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII rechtzeitig auf die Tagesordnung. Bei einem Wechsel zu einem anderen Leistungsträger soll der Übergang nach § 36b SGB VIII vorbereitet werden. Welche Alltagsfähigkeiten dabei geübt werden, beschreibt der Ratgeber zur Verselbstständigung.

Bundesweite Anfrage, regionale Unterbringung

Anfragen sind aus dem gesamten Bundesgebiet möglich. Die Unterbringung erfolgt im Raum Bonn und Ahrweiler, an der Grenze von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Zuständigkeit bleibt in der Regel bei Ihrem Jugendamt. Ort und Form der Hilfeplangespräche, Fahrten zur Familie und die Schulsuche vor Ort werden gemeinsam geplant. Für eine Fernunterbringung sprechen manchmal gerade der Abstand und der Neuanfang. Ob das im Einzelfall trägt lässt sich nur gemeinsam beurteilen. Näheres steht auf der Seite zur Jugendhilfe in Bonn und Ahrweiler.

Was diese Website nicht leistet

Angeschubst informiert und ordnet ein. Die Website nimmt keine Anfragen entgegen, speichert keine Falldaten und ersetzt kein Fachgespräch. Über aktuelle Plätze lässt sich hier nichts genaues sagen, weil sich die Lage laufend ändert. Eine Übersicht der Bausteine von Wayve, also Einzelsetting, intensive Einzelbetreuung und Schulbegleitung, finden Sie auf der Seite Angebote und Platzanfrage. Für kurze Rückfragen ist das Telefon der schnellste Weg, für alles weitere die Kontaktseite von Wayve.

Gut zu wissen

Häufige Fragen von Jugendämtern

Gibt es aktuell freie Plätze?

Das lässt sich nur tagesaktuell im Gespräch mit Wayve klären. Auf dieser Website werden bewusst keine Platzzahlen genannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die erste Einschätzung reichen meist allgemeine Angaben. Welche Unterlagen später sinnvoll sind, etwa Berichte früherer Hilfen oder der aktuelle Hilfeplan, wird im Fachgespräch abgestimmt, ebenso der sichere Weg der Übermittlung.

Ist eine kurzfristige Aufnahme möglich?

Das hängt vom Einzelfall und von der aktuellen Situation ab. Vorprüfung, Abstimmung und nach Möglichkeit ein Kennenlernen gehören zum Ablauf. Eine Notaufnahme oder Inobhutnahme ersetzt das Einzelsetting nicht.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Hilfe erbracht?

Das stationäre Einzelsetting beruht auf § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35 SGB VIII. Welche Grundlage im Einzelfall gewählt wird, legt das zuständige Jugendamt fest.

Was gilt für Jugendliche, die bald volljährig werden?

Das Angebot richtet sich an Jugendliche von 14 bis 18 Jahren. Ob eine laufende Hilfe nach dem 18. Geburtstag nach § 41 SGB VIII fortgesetzt wird, entscheidet das Jugendamt im Einzelfall.

Wer ist bei Wayve ansprechbar?

Für eine Anfrage erreichen Sie Wayve telefonisch unter 0228 / 90 245 171 oder über die Kontaktseite. Die zuständigen Ansprechpersonen für den weiteren Verlauf werden im ersten Gespräch benannt.